Ab wann gilt eine Stromrechnung als endgültig? Und ab wann kann sich ein Stromkunde darauf verlassen, dass keine Forderungen mehr gegen ihn geltend gemacht werden können?
Zwei Jahre nach der Kündigung durch den Stromkunden korrigierte der Stromlieferant seine Abschlussrechnung und forderte rund 800 Euro von seinem Kunden nach. Dagegen wehrte sich der Kunde vor Gericht – und verlor.
Das Amtsgericht München begründete sein Urteil unter anderem damit, dass die erste Abschlussrechnung irrtümlich zu niedrig gewesen sei. Zwischen der ersten und der zweiten Rechnung liege, so das Amtsgericht, ein Zeitraum von zwei Jahren und zwei Monaten. Diese Zeitspanne liege noch unterhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, innerhalb derer jeder Schuldner damit rechnen müsse, noch in Anspruch genommen zu werden.
Foto: svort/Adobestock